Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1.) Vertragsgegenstand: Gegenstand der Offerte ist die entgeltliche Bereitstellung einer Plattform für den Auftraggeber, sich selbst – unabhängig von einer eventuell bereits bestehenden eigenen Web-Side – im Rahmen der elektronischen Medien in einem zentralen Register der Wirtschaft zeitgemäss und marktgerecht zu präsentieren und sich an Ort und Stelle unmittelbar über Existenz, Geschäftszweig, Grösse und Anschrift oder sonstige veröffentlichte oder publikationspflichtige Daten von Mitbewerbern oder Dritten  zu informieren.
Grundlage der Registrierung, Eintragung und Veröffentlichung sind die in der Datei des SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) oder anderenorts gespeicherten und veröffentlichten Firmendaten des Auftraggebers, von Mitbewerbern oder sonstiger Dritter.

2.) Leistungsumfang und Veröffentlichungsrecht: Registrierung, Eintragung und Veröffentlichung der Firmendaten erfolgen auf der Basis der Leistungsofferte und der Mitteilung über die Handels- und Branchenregistrierung in herausgehobener Form gemäss beigefügtem Korrekturabzug. Dieser gilt als vereinbart, wenn keine andere Eintragungsform gewünscht wird. Während der vertraglichen Eintragungsdauer können die Unternehmensdaten jährlich kostenlos bis zu dreimal abgeändert oder erweitert werden. Etwaige Änderungs- und Erweiterungswünsche können aus technischen Gründen jedoch nur schriftlich akzeptiert werden. Bei Vorlage eines Firmenlogos wird dieses werbewirksam platziert. Auf eine bestehende Homepage des Auftraggebers wird mit einem gesonderten Link verwiesen.
Die handels- und unternehmensrelevanten Daten des Auftraggebers werden unter " www.zentral-register-handel.ch" in alphabetischer Reihenfolge und nach Postleitzahlräumen geordnet erfasst, elektronisch gespeichert und in herausgehobener Form veröffentlicht. Unabhängig von der Annahme der Offerte behält sich die Auftragnehmerin vor, alle ihr bei der Anbahnung des Vertrages bekannt gewordenen Firmen-, Unternehmensdaten zu speichern und im Interesse des Marktes und der Übersicht in vereinfachter Form zu veröffentlichen. (Hinweis:) Die Auftragnehmerin ist keine Anstalt oder Einrichtung des Öffentlichen Rechts, sondern ein privates, kommerzielles und unabhängiges Medienunternehmen.

3.) Preise und Fälligkeit, Rechnungsstellung: Der Preis für die Veröffentlichung ergibt sich aus der Leistungsofferte. Er ist sofort nach Registrierung und bei Vertragsverlängerung jeweils zu Beginn der neuen Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig. (Hinweis:) Die Leistungsofferte ist keine Rechnung; gleichwohl kommt der Vertrag durch vorbehaltslose Begleichung des ausgewiesenen Preises zustande. Eine gesonderte Rechnung wird auf Wunsch erteilt.

4.) Dauer des Vertrages, Kündigung und Löschung von Daten: Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nachweis und Zugang der Kündigung obliegt dem Auftraggeber. Nach Vertragsablauf hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten, wenn und soweit diese öffentlich und allgemein anderenorts für jedermann zugänglich sind.

5.) Freistellung von Ansprüchen Dritter und Haftung: Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Veröffentlichung  seiner Daten frei von wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag unter Beachtung datenrechtlicher Vorschriften sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Gleichwohl haftet sie bei der Ausführung des Auftrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber.

6.) Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung, die dem Geschäftsinteresse der Auftragnehmerin und den Interessen des Auftraggebers wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

7.) Veräusserungsrecht und  Sonstiges: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, erhaltene Aufträge zu veräussern oder weiterzugeben sowie das mediale Erscheinungsbild ihrer Register bei Bedarf auch ohne Zustimmung des Auftraggebers zu verändern oder zu verbessern. Bedingung ist jedoch, dass die Werbewirksamkeit und der Komfort der eingetragenen oder einzutragenden Veröffentlichungen in jedem Fall gewährleistet und erhalten bleibt. Zum Zwecke der Vermarktung und/oder zur Einhaltung anerkannter Regeln des Geschäftsverkehrs darf sie darüber hinaus Firmen- und Unternehmensdaten des Auftraggebers an Dritte oder Behörden weiterleiten. Ein Auskunfts- oder Mitteilungsrecht hierüber besteht nicht.
Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Parteien bestätigen, dass sie weitere Abreden nicht getroffen haben.

8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.